{"id":4179,"date":"2015-11-09T12:33:05","date_gmt":"2015-11-09T11:33:05","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.designkarussell.com\/?page_id=4179"},"modified":"2022-12-06T13:52:52","modified_gmt":"2022-12-06T12:52:52","slug":"agb-kunst","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/agb-kunst\/","title":{"rendered":"AGB &#8211; Kunst"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Kunst<br \/>\nder Fa. Roggendorf fine art \u2013 master packer GmbH<\/p>\n<p>1. Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Transport von Kunst ber\u00fccksichtigen die Verkehrsgebr\u00e4uche im Zusammenhang mit der Spedition, Bef\u00f6rderung und Behandlung von Kunst und Antiquit\u00e4ten, Ausstellungsgegenst\u00e4nden, Sammlungen und artverwandten Gegenst\u00e4nden (im folgenden: Kunstgegenst\u00e4nde). Alle Auftr\u00e4ge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erbracht. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Auf die Haftungsausschl\u00fcsse und die Haftungsbeschr\u00e4nkung wird hingewiesen, ebenso auf die M\u00f6glichkeiten der Vereinbarung und Versicherung h\u00f6herer Haftungen.<\/p>\n<p>2. Anwendungsbereich<\/p>\n<p>2.1. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr T\u00e4tigkeiten\/Leistungen jeglicher Art, die \u00fcblicherweise im Zusammenhang mit Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstigen Gesch\u00e4ften stehen und den Kunstbereich betreffen. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise auch das Auf- und Abh\u00e4ngen von Bildern, das Auf- und Abbauen sonstiger Kunstgegenst\u00e4nde, das Verpacken, Verladen, Verstauen, Bef\u00f6rdern, Entladen sowie die Lagerung von Kunstgegenst\u00e4nden, die Erhebung von Nachnahmen, Zollbehandlungen, Kurierdienstleistungen, die Vermittlung von Reisevertr\u00e4gen und das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen.<\/p>\n<p>2.2. Die Verwenderin erkl\u00e4rt sich ohne ausdr\u00fcckliche vorherige Vereinbarung nicht zum Transport oder der Erbringung anderer Leistungen an G\u00fctern bereit, von denen Gefahren f\u00fcr andere G\u00fcter, Personen oder die Umwelt ausgehen k\u00f6nnen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Gefahrg\u00fcter im Sinne des Gefahrgutgesetzes. Werden derartige G\u00fcter dennoch an die Verwenderin \u00fcbergeben, so haftet der Auftraggeber verschuldensunabh\u00e4ngig f\u00fcr entstehende Sch\u00e4den.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>3. Angaben \u00fcber die Kunstgegenst\u00e4nde<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Der Auftraggeber hat die Verwenderin bei Auftragserteilung schriftlich, detailliert und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu unterrichten \u00fcber Adressen, Anzahl, Art und Inhalt der Packst\u00fccke, Ma\u00dfe, Gewichte, Eigenschaften und den Wert der zu behandelnden Kunstgegenst\u00e4nde sowie die Raumverh\u00e4ltnisse am Abhol- und Zielort.<\/p>\n<p>Unrichtige oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, es sei denn, die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.<\/p>\n<p>4. Liefertermine<\/p>\n<p>Die von der Verwenderin genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Lieferhindernisse aufgrund h\u00f6herer Gewalt (z.B. Krieg, Handelsbeschr\u00e4nkungen, Streik, Verkehrsst\u00f6rungen) und anderer von der Verwenderin nicht vorhersehbarer und zu vertretener Ereignisse, verl\u00e4ngern eine vereinbarte Lieferfrist nach Wegfall des Lieferhindernisses angemessen.<\/p>\n<p>5. Haftung<\/p>\n<p>5.1. Die Verwenderin haftet f\u00fcr G\u00fctersch\u00e4den, d.h. Verlust und Besch\u00e4digung des Objektes, das Gegenstand des Vertrages ist, G\u00fcterfolgesch\u00e4den, d.h. aus einem G\u00fcterschaden herr\u00fchrende Verm\u00f6genssch\u00e4den und reine Verm\u00f6genssch\u00e4den, d.h. solche, die nicht mit einem G\u00fcterschaden oder sonstigen Sachschaden zusammenh\u00e4ngen, sofern die Verwenderin oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen ein Verschulden trifft.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>5.2. Bei Auftr\u00e4gen mit Auslandsber\u00fchrung ist die Verwenderin beim Einsatz von Dienstleistern zur Vereinbarung deren \u00fcblicher Gesch\u00e4ftsbedingungen befugt. Soweit bei Auftr\u00e4gen mit Auslandsber\u00fchrungen ein Schaden durch einen ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftspartner verursacht wird, bestimmt sich die Haftung der Verwenderin nach den mit dem ausl\u00e4ndischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung der Verwenderin besteht nur, sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht beruht.<\/p>\n<p>5.3. Bei Bef\u00f6rderungen per Kraftfahrzeug auf der Stra\u00dfe, per Flugzeug, Eisenbahn oder Seeschiff ergibt sich die Haftung der Verwenderin nach den f\u00fcr diese Verkehrmittel geltenden Vorschriften, soweit diese zwingend Anwendung finden.<\/p>\n<p>6. Haftungsausschluss<\/p>\n<p>6.1. Die Verwenderin ist von jeglicher Haftung befreit, wenn und soweit ein Schaden durch eine Weisung des Auftraggebers, dessen Verf\u00fcgungsberechtigten oder durch Umst\u00e4nde verursacht worden ist, die die Verwenderin auch unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte.<\/p>\n<p>6.2. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Erf\u00fcllungsgehilfen in leitender Funktion und\/oder durch vors\u00e4tzliche oder grob schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde; der Nachweis hierf\u00fcr obliegt dem Anspruchsteller.<\/p>\n<p>7. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/p>\n<p>Soweit zwingende Bestimmungen nicht entgegenstehen, ist die Haftung der Verwenderin wie folgt beschr\u00e4nkt:<\/p>\n<p>7.1. Die Haftung f\u00fcr G\u00fctersch\u00e4den ist begrenzt auf 8, 33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto des besch\u00e4digten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes oder auf einen Betrag von \u20ac 1.100,&#8211; je Kubikmeter des besch\u00e4digten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes, je nachdem welcher Betrag h\u00f6her ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>7.2. Bei \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferfrist hat die Verwenderin eine Entsch\u00e4digung nur f\u00fcr den nachgewiesenen Schaden, maximal in H\u00f6he des vertraglich vereinbarten Entgeltes f\u00fcr die Bef\u00f6rderung zu leisten.<\/p>\n<p>7.3. F\u00fcr reine Verm\u00f6genssch\u00e4den ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt.<\/p>\n<p>7.4. In jedem Fall wird die Haftung, unabh\u00e4ngig von dem Rechtsgrund, begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert der Kunstgegenst\u00e4nde, die Gegenstand des Schadens sind.<\/p>\n<p>7.5. Der Auftraggeber kann mit der Verwenderin gegen gesondertes Entgelt h\u00f6here als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelten H\u00f6chstbetr\u00e4ge schriftlich im Vertrag vereinbaren und zwar f\u00fcr G\u00fctersch\u00e4den, G\u00fcterfolgesch\u00e4den und reine Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p>\n<p>7.6. Der Auftraggeber hat die Verwenderin von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vertragswidrigen Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers gegen die Verwenderin geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>7.7. Die Haftungsausschl\u00fcsse finden keine Anwendung, soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Erf\u00fcllungsgehilfen in leitender Funktion und\/ oder durch vors\u00e4tzliche oder grob schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde; der Nachweis hierf\u00fcr obliegt dem Anspruchsteller.<\/p>\n<p>8. Versicherung<\/p>\n<p>Die Verwenderin besorgt die Versicherung des Kunstgegenstandes, z. B. eine Transport- oder Lagerversicherung, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren. Im Zweifel entscheidet die Verwenderin nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber Art und Umfang der Versicherung und schlie\u00dft diese zu den markt\u00fcblichen Bedingungen ab. F\u00fcr die Versicherungsbesorgung steht der Verwenderin eine besondere Verg\u00fctung und der Ersatz ihrer Auslagen zu.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>9. Auslieferung<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, kann die Ablieferung mit leistungsbefreiender Wirkung an jede zum Gesch\u00e4ft oder Haushalt geh\u00f6rige, in den R\u00e4umen des Empf\u00e4ngers oder in den sonstigen, vertraglich vereinbarten R\u00e4umen anwesende erwachsene Person erfolgen.<\/p>\n<p>10. Reklamation<\/p>\n<p>Ist bei Auslieferung ein Schaden am Kunstgegenstand \u00e4u\u00dferlich erkennbar, so hat der Empf\u00e4nger diesen unter Angabe des konkreten Verlustes oder der konkreten Besch\u00e4digung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbest\u00e4tigung festzuhalten.<\/p>\n<p>\u00c4u\u00dferlich nicht erkennbare Sch\u00e4den hat der Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tage nach Auslieferung, schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis dar\u00fcber, dass die Besch\u00e4digung oder der Verlust bereits bei Auslieferung durch die Verwenderin vorgelegen hat, obliegt dem Anspruchsteller.<\/p>\n<p>11. Zahlung, Aufrechnung, Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>11.1. Rechnungen sind sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlungsverzug tritt nach Ablauf des auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungstermins ein. Bei weiteren schriftlichen Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist die Verwenderin berechtigt, Mahnkosten in H\u00f6he von 5,&#8211; \u20ac pro Zahlungsaufforderung (Mahnung) zu berechnen.<\/p>\n<p>11.2. Von Frachtforderungen, Havarieeinsch\u00fcssen oder -beitr\u00e4gen, Z\u00f6llen, Steuern oder sonstigen Abgaben, die an die Verwenderin insbesondere als Verf\u00fcgungsberechtigte oder Besitzerin des fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber die Verwenderin auf deren Aufforderung hin umgehend zu befreien.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>11.3. Gegen\u00fcber vertraglichen, dieser Vereinbarung unterfallenden Anspr\u00fcchen und damit zusammenh\u00e4ngenden au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcchen ist eine Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung des Auftraggeber nur zul\u00e4ssig mit f\u00e4lligen, unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen.<\/p>\n<p>11.4. Die Verwenderin hat wegen aller f\u00e4lligen Anspr\u00fcche, die ihr aus ihren Leistungen f\u00fcr den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den in ihrer Verf\u00fcgungsgewalt befindlichen Gegenst\u00e4nden. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Begleitpapiere.<\/p>\n<p>11.5. Ist der Auftraggeber in Verzug, so kann die Verwenderin nach erfolgter Fristsetzung und Verkaufsandrohung die nach ihrem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen zu ihrer Befriedigung erforderliche Menge der in ihrem Besitz befindlichen G\u00fcter ohne weitere F\u00f6rmlichkeiten verkaufen. Der formlose Verkauf kann auch denn erfolgen, wenn sich der Auftraggeber trotz sorgf\u00e4ltiger Nachforschungen nicht ermitteln l\u00e4sst. F\u00fcr den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann die Verwenderin die \u00fcbliche Verkaufsprovision vom Bruttoerl\u00f6s berechnen.<\/p>\n<p>12. Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche aus der Bef\u00f6rderung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren nach einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit Kenntnis des Berechtigten von dem Schaden, fr\u00fchestens jedoch mit der Ablieferung des Kunstgegenstandes. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, so beginnt die Verj\u00e4hrung mit Ablauf des Tages, an dem das Gut h\u00e4tte ausgeliefert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 7\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>13. Schlussbestimmungen<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>13.1. F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Kunst und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber, Empf\u00e4nger oder Anspruchsteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>13.2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist der Sitz der Verwenderin Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten.<\/p>\n<p>13.3. Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>13.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.<\/p>\n<p>________________________________________________________________________<\/p>\n<p>Stand: November 2015<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Kunst der Fa. Roggendorf fine art \u2013 master packer GmbH 1. Allgemeine Bestimmungen Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Transport von Kunst ber\u00fccksichtigen die Verkehrsgebr\u00e4uche im Zusammenhang mit der Spedition, Bef\u00f6rderung und Behandlung von Kunst und Antiquit\u00e4ten, Ausstellungsgegenst\u00e4nden, Sammlungen und artverwandten Gegenst\u00e4nden (im folgenden: Kunstgegenst\u00e4nde). 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