{"id":4182,"date":"2015-11-09T12:35:07","date_gmt":"2015-11-09T11:35:07","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.designkarussell.com\/?page_id=4182"},"modified":"2022-12-06T13:53:00","modified_gmt":"2022-12-06T12:53:00","slug":"agb-lager","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/agb-lager\/","title":{"rendered":"AGB &#8211; Lager"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Allgemeine Lagerbedingungen<br \/>\nder Roggendorf fine art \u2013 master packer GmbH<\/p>\n<p>1. Geltung der Bedingungen<\/p>\n<ol>\n<li>1.1 \u00a0Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/li>\n<li>1.2 \u00a0Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung erm\u00e4chtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt wurden. Gleiches gilt f\u00fcr Weisungen des Einlagerers.<\/li>\n<\/ol>\n<p>2. Leistungen des Lagerhalters<\/p>\n<ol>\n<li>2.1 \u00a0Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrs\u00fcblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>2.2 \u00a0Der Lagerhalter erbringt grunds\u00e4tzlich folgende Leistungen:<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>2.2.1 \u00a0Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten G\u00fcter erstellt und unterzeichnet. Die G\u00fcter sollen fortlaufend nummeriert werden. Beh\u00e4ltnisse werden st\u00fcckzahlm\u00e4\u00dfig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten G\u00fcter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.<\/li>\n<li>2.2.2 \u00a0Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgeh\u00e4ndigt oder zugesandt.<\/li>\n<li>2.2.3 \u00a0Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerr\u00e4umen; den Lagerr\u00e4umen stehen zur Einlagerung geeignete M\u00f6belwagen bzw. Container gleich.<\/li>\n<li>2.2.4 \u00a0Der Lagerhalter nimmt zus\u00e4tzliche Arbeiten, die \u00fcber die geeigneten Schutzma\u00dfnahmen gegen Verlust, Verderb oder Besch\u00e4digung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3. Besondere G\u00fcter \u2013 Hinweispflicht des Einlagerers<\/p>\n<p>3.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, den Lagerhalter besonders darauf hinzuweisen, wenn nachfolgende G\u00fcter Gegenstand des Lagervertrages werden sollen:<\/p>\n<p>3.1.1 feuer- oder explosionsgef\u00e4hrliche oder strahlende, zur Selbstentz\u00fcndung neigende, giftige, \u00e4tzende oder \u00fcbel riechende oder \u00fcberhaupt solche G\u00fcter, welche Nachteile f\u00fcr das Lager und\/oder f\u00fcr andere Lagerg\u00fcter und\/oder f\u00fcr Personen bef\u00fcrchten lassen;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<ol start=\"2\">\n<li>3.1.2 \u00a0G\u00fcter, die dem schnellen Verderb oder F\u00e4ulnis ausgesetzt sind;<\/li>\n<li>3.1.3 \u00a0G\u00fcter, die geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;<\/li>\n<li>3.1.4 \u00a0lebende Tiere und Pflanzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, die Lagerung vorstehender G\u00fcter abzulehnen.<\/p>\n<p>4. Lagerverzeichnis<\/p>\n<ol>\n<li>4.1 \u00a0Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der eingelagerten G\u00fcter auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>4.2 \u00a0Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Verzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuh\u00e4ndigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages zur Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu pr\u00fcfen, der den Lagervertrag vorlegt.<\/li>\n<li>4.3 \u00a0Der Einlagerer ist verpflichtet, bei Auslieferung des Lagergutes ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>5. Durchf\u00fchrung der Lagerung<\/p>\n<ol>\n<li>5.1 \u00a0Der Einlagerer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Lagerhalter die Lagerr\u00e4ume zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Einw\u00e4nde oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes oder gegen die Wahl des Lagerraumes muss er unverz\u00fcglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so begibt er sich aller Einw\u00e4nde gegen die Art und Weise der Unterbringung, soweit die Wahl des Lagerraumes und die Unterbringung unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters erfolgt ist.<\/li>\n<li>5.2 \u00a0Der Einlagerer ist berechtigt, w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lager zu betreten, wenn der Besuch vorher vereinbart ist und der Lagervertrag mit Lagerverzeichnis vorgelegt wird.<\/li>\n<li>5.3 \u00a0Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriften\u00e4nderungen dem Lagerhalter unverz\u00fcglich mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>6. Lagerentgelt<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<ol>\n<li>6.1 \u00a0Rechnungen sind sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlungsverzug tritt nach Ablauf des auf den Rechnungen aufgedruckten Zahlungstermins ein. Bei weiteren schriftlichen Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Lagerhalter berechtigt, Mahnkosten in H\u00f6he von 5,&#8211; \u20ac pro Zahlungsaufforderung ( Mahnung) zu berechnen.<\/li>\n<li>6.2 \u00a0Bare Auslagen sind dem Lagerhalter sofort auf Anforderung zu erstatten.<\/li>\n<li>6.3 \u00a0Die Kosten weiterer Einlagerung, der Lagerbesuche sowie mehrfacher Teilein- und auslagerungen werden nach den orts\u00fcblichen Preisen besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>7. Aufrechnung, Abtretung, Verpf\u00e4ndung<\/p>\n<ol>\n<li>7.1 \u00a0Gegen\u00fcber dem Anspruch des Lagerhalters auf Zahlung des Lagerentgeltes kann nur mit unbestrittenen f\u00e4lligen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Einlagerers aufgerechnet werden.<\/li>\n<li>7.2 \u00a0Der Einlagerer ist unbeschadet seiner Pflichten aus dem Lagervertrag befugt zur Abtretung oder Verpf\u00e4ndung der Rechte aus dem Lagervertrag. Eine Abtretung oder Verpf\u00e4ndung der Rechte aus dem Lagervertrag ist gegen\u00fcber dem Lagerhalter nur verbindlich, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden ist. In solchen F\u00e4llen ist dem Lagerhalter gegen\u00fcber derjenige, dem die Rechte abgetreten oder verpf\u00e4ndet worden sind, nur gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis zur Verf\u00fcgung \u00fcber das Lagergut berechtigt. Ziffer 4.2 gilt sinngem\u00e4\u00df.<\/li>\n<li>7.3 \u00a0Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftst\u00fccken oder die Befugnis des Unterzeichners zu pr\u00fcfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>8. Pfandrecht des Lagerhalters<\/p>\n<p>8.1 Macht der Lagerhalter von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nde Gebrauch, so gen\u00fcgt f\u00fcr die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermins die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte dem Lagerhalter bekannte Anschrift des Einlagerers. Die Pfandversteigerung darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach ihrer Androhung erfolgen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>9. Haftung des Lagerhalters<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>9.1 G\u00fctersch\u00e4den<\/p>\n<ol>\n<li>9.1.1 \u00a0Der Lagerhalter haftet f\u00fcr den Schaden, der durch Verlust oder Besch\u00e4digung des Gutes in der Zeit von der \u00dcbernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Lagerhalter gem\u00e4\u00df \u00a7 472 Abs. 2 HGB das Gut bei einem Dritten einlagert. Wer berechtigt ist, Schadenersatz wegen Verlustes zu fordern, kann das Gut als verloren gegangen behandeln, wenn es nicht binnen 30 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist durch den Lagerhalter abgeliefert worden ist.<\/li>\n<li>9.1.2 \u00a0Hat der Lagerhalter f\u00fcr g\u00e4nzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, betr\u00e4gt die Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Verlust h\u00f6chstens \u20ac 620,\u2013 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des besch\u00e4digten Gegenstandes. Eine h\u00f6here Haftung kann einzelvertraglich vereinbart werden.<\/li>\n<li>9.1.3 \u00a0Bei Besch\u00e4digung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbesch\u00e4digten Gutes am Ort und zur Zeit der \u00dcbernahme zur Lagerung und dem Wert zu ersetzen, den das besch\u00e4digte Gut am Ort und zur Zeit der \u00dcbernahme gehabt h\u00e4tte, h\u00f6chstens jedoch \u20ac 620,\u2013 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des besch\u00e4digten Gegenstandes. Es wird vermutet, dass die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 1 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.<\/li>\n<li>9.1.4 \u00a0Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von G\u00fctern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor der \u00dcbernahme zur Lagerung verkauft worden, so wird vermutet, dass der in der Rechnung des Verk\u00e4ufers ausgewiesene Kaufpreis abz\u00fcglich darin enthaltener Bef\u00f6rderungskosten der Marktpreis ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>9.2 Andere als G\u00fctersch\u00e4den<\/p>\n<p>F\u00fcr reine Verm\u00f6genssch\u00e4den haftet der Lagerhalter nur, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder des Vorsatzes trifft. Wird die Haftung bejaht, ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt der Einlagerung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>10. Ausschluss der Haftung<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<ol>\n<li>10.1 \u00a0Der Lagerhalter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, entstanden infolge h\u00f6herer Gewalt, durch Krieg oder kriegs\u00e4hnliche Ereignisse sowie Verf\u00fcgungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme sowie durch Kernenergie.<\/li>\n<li>10.2 \u00a0Der Lagerhalter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, entstanden durch explosive, feuer- gef\u00e4hrliche, strahlende, selbstentz\u00fcndliche, giftige, \u00e4tzende Stoffe, durch \u00d6le, Fette sowie Tiere sowie infolge der nat\u00fcrlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. L\u00f6sen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen .<\/li>\n<li>10.3 \u00a0Der Lagerhalter haftet nicht f\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digungen des in Beh\u00e4ltern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;<\/li>\n<li>10.4 \u00a0Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschl\u00fcsse nach Ziffer 10.2 und Ziffer 10.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>11. Haftung f\u00fcr Dritte<\/p>\n<p>Der Lagerhalter haftet f\u00fcr seine Bediensteten und f\u00fcr andere Personen, deren er sich bei Ausf\u00fchrung der von ihm \u00fcbernommenen Leistungen bedient.<\/p>\n<p>12. Erl\u00f6schen der Anspr\u00fcche<\/p>\n<p>12.1 Der Einlagerer muss folgende R\u00fcgefristen beachten:<\/p>\n<p>12.1.1offensichtliche Sch\u00e4den, Verluste, Teilverluste oder Besch\u00e4digungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem sp\u00e4testens bei Aush\u00e4ndigung des Lagergutes, in allen anderen F\u00e4llen am Tag nach der Aush\u00e4ndigung schriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>12.1.2nicht offensichtliche Sch\u00e4den sind binnen 14 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter schriftlich anzuzeigen, wobei der Ersatzberechtigte beweisen muss, dass diese Sch\u00e4den w\u00e4hrend der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind.<\/p>\n<p>12.1.3andere als G\u00fctersch\u00e4den gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2 sind innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage der Ablieferung, schriftlich geltend zu machen.<\/p>\n<p>12.2 Mit der Vers\u00e4umung der R\u00fcgefristen nach Ziffer 12.1 erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche gegen den Lagerhalter, es sei denn, dass l\u00e4ngere R\u00fcgefristen vereinbart wurden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>12.3 Der Lagerhalter ist verpflichtet, den Empf\u00e4nger sp\u00e4testens bei Aush\u00e4ndigung des Lagergutes auf die Rechtsfolgen der Annahme des Gutes, auf die R\u00fcgepflicht sowie auf die Schriftform und Frist der R\u00fcge hinzuweisen. Unterl\u00e4sst er diesen Hinweis, so kann er sich nicht auf 12.2 berufen.<\/p>\n<p>13. Au\u00dfervertragliche Ersatzanspr\u00fcche<\/p>\n<p>Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse finden Anwendung auf alle Ersatzanspr\u00fcche ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung.<\/p>\n<p>14. Gerichtsstand<\/p>\n<ol>\n<li>14.1 \u00a0Bei Streitigkeiten mit Kaufleuten aufgrund dieses Lagervertrages und \u00fcber Anspr\u00fcche aus anderen Rechtsgr\u00fcnden, die mit dem Lagervertrag zusammenh\u00e4ngen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Einlagerer beauftragte Niederlassung des Lagerhalters befindet, ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/li>\n<li>14.2 \u00a0F\u00fcr Streitigkeiten mit anderen als Kaufleuten gilt die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit gem\u00e4\u00df Ziffer 14.1 nur f\u00fcr den Fall, dass der Einlagerer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>15. Ung\u00fcltigkeit einzelner Bestimmungen<\/p>\n<p>Soweit einzelne Vertragsbedingungen ung\u00fcltig sein sollten, bleibt hiervon die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Stand: November 2015<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Lagerbedingungen der Roggendorf fine art \u2013 master packer GmbH 1. Geltung der Bedingungen 1.1 \u00a0Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 1.2 \u00a0Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4182","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4182","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4182"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4182\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4475,"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4182\/revisions\/4475"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.roggendorf-art.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4182"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}